Seit Anfang 2018 führt Polen eines der strengsten Sexualstraftäter-Register Europas. Ein Teil dieser Datenbank ist für die gesamte Öffentlichkeit im Internet einsehbar. Gelistet werden dort Personen, die wegen besonders schwer sexueller Gewalt oder wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig verurteilt wurden.
Die Einträge enthalten unter anderem Name, Alter, Foto, Wohnregion sowie eine Kurzbeschreibung der Straftat.
Das Register wurde vom politischen Justizministerium aufgebaut und umfasst insgesamt mehrere Tausend Datensätze. Ein großer Teil davon ist nur für Behörden, Schulen, Kindergärten und bestimmte Einrichtungen zugänglich. Der öffentlich einsehbare Bereich umfasst jedoch Hunderte schwerer Fälle und gilt als bewusst harte Maßnahme der Regierung. Der damalige Justizminister begründete die Veröffentlichung damit, dass, „das Recht auf Schutz unserer Kinder über der Anonymität von Verbrechern steht“. Die Regierung erklärte, Eltern und Einrichtungen sollten besser einschätzen können, ob im Umfeld ein Verurteilter Sexualstraftäter lebt.
Das Register ist in Polen politisch umstritten. Befürworter argumentieren, dass Transparenz die Sicherheit von Kindern erhöhe und Wiederholungstaten erschwere. Kritiker hingegen warnen vor möglichen Fehlkennzeichnungen, Stigmatisierung nach Verbüßung der Strafe und dem Risiko, dass Betroffene Ziel von Selbstjustiz werden können. Mit dem Schritt, reiht sich Polen in eine kleine Gruppe von Staaten ein, die bestimmte Sexualstraftaten öffentlich dokumentieren. Vergleichbare, jedoch unterschiedlich weitreichende Systeme existieren unter anderem in den USA, Großbritannien und einigen asiatischen Ländern.
R.K.
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